Hallo Stefan,
die HBO ´93 untescheidet hier klar zwischen dichtschließenden und Rauchschutz(RS)-Türen. RS-Türen sind Türen nach DIN 18095 mit Prüfzeugnis (ABP), - dichtschließend - siehe untenstehende Erläuterung 32.4.3.
Die Norm 18095 wurde im Nov 1988 veröffentlicht und in Hessen übernommen. Siehe auch in Anlage 1 zu HBO´93: dort ist kla definiert, dass RS-Türen geprüfte Rauchschutztüren sind. Die alte Bezeichung "rauchdicht" ist mit Rauchschutz gleichzusetzen. (Für andere LBOs galt dies spätestens seit 1996 mit der Einführung der Bauregelliste.) RD (rauchdicht) gibt es teilweise noch in äteren Sonderbauverordnungen und Richtlinien bedeutet aber ganz klar RS nach heutigen Anforderungen.
Auszug aus der VV zur HBO 93
32.4.3 Die Forderung dicht schließender Türen des § 32 Abs. 4 Satz 3 führt nicht zur Notwendigkeit der Verwendung von Rauchschutztüren, die der Prüfnorm DIN 18095 Teil 1 entsprechen. Das Erfordernis einer Selbstschließung kann ebenfalls nicht aus der Vorschrift abgeleitet werden.
Der Anforderung werden im Allgemeinen sowohl stumpf einschlagende als auch gefälzte Türen gerecht, die ein dreiseitig umlaufendes Dämpfungsprofil aufweisen. Füllungen dieser Türen, zum Beispiel Glas, sind zulässig. Eines Nachweises bestimmter Brandschutzeigenschaften dieser Türen bedarf es nicht.
(Leider lässt sich hier die entsprechende Tabelle nicht einkopieren!)
Erläuterungen zur Anlage 1 der HBO 93:
Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei trennenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
F 30 /W 30 / F 60 / T 30 Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Feuerwiderstandsdauer in Minuten (feuerhemmend)
F 90 /T 90 Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Feuerwiderstandsdauer in Minuten (feuerbeständig)
A nichtbrennbare Baustoffe (A 1) und nichtbrennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen (A 2)
AB in wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen
BA Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben.
B brennbare Baustoffe
B 1 schwerentflammbare Baustoffe
B 2 normalentflammbare Baustoffe
M widerstandsfähig gegen zusätzliche mechanische Beanspruchung
RS Rauchschutztür
T Feuerschutzabschluss
mfg
der Feuerteufel